Auswahlverfahren Körperschaften öffentlichen Rechts
Die meist wenig differenzierenden Regelbeurteilungen liefern häufig keine ausreichende Grundlage für Auswahlverfahren. Im öffentlichen Bereich sind diese aufgrund der beamtenrechtlichen Anforderungen besonders transparent und strukturiert durchzuführen. Dazu gehört eine differenziert zusammen gestellte Besetzungskommission, aber auch eine professionelle Begleitung, die strukturiert die Unterschiede der Bewerber/innen deutlich macht.
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Können die Teilnehmer/innen das Auswahlverfahren wiederholen
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